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Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 VO (EG) Nr. 1099/2009

vom 09.10.2025 - 10.10.2025 am LAZBW in Aulendorf

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Erreichbarkeit der Geschäftsstelle

Unsere Geschäftsstelle ist dienstags, mittwochs und freitags von 8:30- 11:30 Uhr und donnerstags von 09.00-13.30 Uhr erreichbar.

Sollten Sie uns nicht erreichen, teilen Sie uns Ihre Anliegen am besten per Email unter wildhalter@lbv-bw.de mit.

Wir streben eine zeitnahe Rückmeldung an und bitten um Ihr Verständnis.

 

Imagefilm des Wildhalterverbandes BW

Flyer des Wildhalterverbandes

Rechtsgrundlagen für die Gehegewildhaltung

Die Haltung von Gehegewild basiert auf bestimmten rechtlichen Grundlagen. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten gesetzlichen Regelungen aufgeführt.

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Leitlinie für kleine Farmwildschlachtbetriebe nach dem Lebensmittelhygienerecht

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat folgende Durchführungsverordnung zum gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerecht mit den nationalen Ausnahmeregelungen für die amtliche Überwachung im Rahmen...

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Verwaltungsvorschrift über die Einrichtung und Erweiterung von Gehegen im Wald

Die gesamte Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz vom 15. August 2007 können Sie unten herunterladen.

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Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen

Die Leitlinien beinhalten auf der Basis des derzeitigen etho-ökologischen Wissenstandes sachverständige Aussagen der tiergärtnerischen Haltung von vornehmlich europäischen Wildarten sowie von selten...

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