Verpackungsregelung – PFAS-Grenzwerte ab 12. August 2026

Seit dem 12. August 2026 darf eine Lebensmittelkontaktverpackung nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn die PFAS-Grenzwerte der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) eingehalten werden. Diese neue Regelung betrifft somit auch die von vielen unserer Wildhalter verwendeten Vakuumbeutel.

Für unsere Betriebe stellt sich deshalb vor allem die praktische Frage: Wie kann ein Wildhalter erkennen und nachweisen, dass die von ihm gekauften Vakuumbeutel den Vorgaben entsprechen?
Dazu hat der BLW ein Merkblatt erstellt, welches Sie beigefügt downloaden können. 

BLW-Merkblatt PPWR