Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz

Auf Grund der Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz am 02.04.2026 liegt die Zuständigkeit im Land ab sofort beim Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz.

Informationen zum Wolf sowie einen tabellarischen Überblick zu Nutztierrissen werden im Wildtierportal Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.

Bei Fragen zum Thema Wolf können Sie sich an das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz per E-Mail wenden:  Pressestelle@mlr.bwl.de